Wer sein Eigenheim um einen Wohnwintergarten erweitern oder der Fassade um eine neue Verglasung bereichern will, dem greift der Staat unter die Arme: mit einem Zuschuss bis 12.000 Euro, einem günstigen Kredit oder einer Steuerermäßigung bis 40.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Verglasung Vorgaben im Hinblick auf die Energieeffizienz erfüllt. Gute Planung und ein erfahrener Hersteller sind hier das A und O.
Ein Wohnwintergarten kann ein Haus auf viele Weise bereichern. Ob als Wohnzimmervergrößerung, Esszimmer, Wohnküche, Arbeitszimmer oder sogar Wellness-Tempel: Der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt. Und aus energetischer Sicht machen hochwertige gläserne Anbauten oder neue Fassadenverglasungen ebenfalls eine gute Figur. Das hat auch der Staat erkannt und fördert daher den Bau unter bestimmten Voraussetzungen.
Geregelt hat der Gesetzgeber dies in der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Es stehen mehrere Fördermaßnahmen zur Auswahl. Erstens: Der Staat gewährt einen Zuschuss von 20 Prozent auf eine Bruttosumme von bis zu 60.000 Euro bei BEG-Einzelmaßnahmen. Bauherren können zweitens alternativ einen zinsgünstigen Kredit bei der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen, der ebenfalls mit 12.000 Euro bezuschusst wird. Drittens ist es stattdessen möglich, 20 Prozent der Aufwendungen steuerlich abzusetzen – in diesem Fall winken bis zu 40.000 Euro an Steuerermäßigung.
Verschiedene Vorgaben
Um in den Genuss einer der Fördermöglichkeiten zu kommen, muss allerdings eine Reihe von Vorgaben erfüllt werden – vor allem aus energetischer Sicht. Maßgeblich ist hier der so genannte Uw-Wert: Er gibt an, wie gut die Wärmedämmung von Fenstern (beziehungsweise Glas-Rahmen-Konstruktionen) ist. Je niedriger der Wert, desto höher der Wärmeschutz. Damit eine Förderung des Bauvorhabens infrage kommt, darf der Uw-Wert bei maximal 1,1 liegen. Mit Glasdächern, Glas-Faltwänden sowie den Schiebefenstern cero von Solarlux können Projekte realisiert werden, die diese Vorgaben erfüllen.
Darüber hinaus muss der Bauantrag des Hauses älter sein als fünf Jahre. Wer sich für den Vorteil der Steuerermäßigung entscheidet, dessen Haus muss sogar älter sein als zehn Jahre. Sprich: Bei einem Neubau sind die drei oben genannten Formen der Förderung nicht abrufbar. Um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können, dürfen Bauherren zum Zeitpunkt der Antragstellung zudem noch nicht mit dem Bau des Wintergartens begonnen haben. Und sie müssen darüber hinaus vor Baubeginn einen staatlich anerkannten Energieberater zu Rate ziehen.
Unterstützung bei Planung und Antragstellung
Hersteller hochwertiger Wintergärten wie beispielsweise Solarlux kennen die gesetzlichen Anforderungen genau und können den Wintergarten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten so planen und bauen, dass die bestmögliche Förderung dabei herausspringt.
Schon in der Entwicklungsphase berechnen die Planer auf Wunsch den konkreten konkreten Uw-Wert für das individuelle Vorhaben. Und selbstverständlich unterstützen sie Bauherren bei der Antragstellung und stellen gerne den Kontakt zu einem anerkannten Energieberater her.
Als Solarlux Quality-Partner sind wir davon überzeugt: Bei uns erhalten Sie außergewöhnliche Qualität, die sämtlichen Anforderungen in vollem Umfang gerecht werden – überzeugen Sie sich selbst!